Jedes Jahr verleihen die Stadt Witten und der StadtSportVerband Witten e. V. Sportehrenzeichen und Sportehrenurkunden an zahlreiche Sportlerinnen und Sportler für ihre herausragenden Leistungen und ehren Personen, die sich in besonderer Weise für den Sport in Witten engagiert haben.
Damit unser Ehrungsgremium aus der Vielzahl der Vorschläge eine Auswahl treffen und die zu Ehrenden festlegen kann, laden wir dazu ein, mögliche Sportlerinnen und Sportler bis zum 10. November 2024 bei uns zu melden. Voraussetzung für eine Ehrung ist, dass die Sportlerinnen und Sportler entweder in Witten wohnen oder für einen Wittener Verein an Wettkämpfen teilnehmen und Leistungen erbracht haben, die unseren Ehrungsrichtlinien entsprechen. Die Leistungen müssen im Jahr 2024 erzielt worden sein. Sollten über den 10. November 2024 hinaus noch relevante Wettkämpfe stattfinden, so können die Sportlerinnen und Sportler nachgemeldet werden.
Verleihung von Sportehrenzeichen für besondere Verdienste im Sport
Zusätzlich werden auch wieder Personen gewürdigt, die sich besonders für den Sport in Witten eingesetzt und verdient gemacht haben. Für die Ehrung können Funktionäre, Trainer oder Ehrenamtliche vorgeschlagen werden. Hierfür benötigen wir eine kurze Beschreibung der zu ehrenden Person.
Wir freuen uns auf viele Vorschläge.
Ansprechpartner
Thomas Schmidt
02302 5812352
ssv(at)stadt-witten.de
Antragstellung zur Individualförderung
Die Stadtwerke Witten vergeben nach den SportScout-Förderrichtlinien Fördermittel zur Individualförderung. Der zuschuss soll den zu fördernden Sportler/innen in der Ausübung seines/ihres Sports unterstützen. Die Individualförderung wird in der Regel für ein kalenderjahr zugesagt und beträgt jährlich max. 1.000,00 Euro.
Sportvereine können jugendliche Sportlerinnen und Sportler mit besonderen Erfolgen auf nationaler oder internationaler Ebene einen Zuschuss erhalten.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
Die Einzel- und Mannschaftsberechtigung muss bei einem Wittener Verein vorliegen. Dieser muss Mitglied beim StadtSportVerband Witten e.V. sein. Bei einer städteübergreifenden Startgemeinschaft muss der Wittener Vereinsname enthalten sein.
Das Alter muss im Jahr der Antragstellung mindestens 14 Jahre sein, darf aber höchstens 23 Jahre betragen.
Sie Sportlerinnen und Sportler müssen für den Zeitraum der Förderung in ihrem Verband einem Bundes- oder Landeskader angehören.
Die Mannschaften müssen überregional antreten.
Ausübung einer olympischen Sportart oder einer Sportart von besonderem öffentlichem Interesse. Die olympischen Sportart muss nicht unbedingt eine Programmdisziplin sein, es müssen aber offiziell anerkannte Weltmeisterschaften stattfinden.
Der Antrag muss dem Kuratorium einen kurzen Überblick über die sportlichen Erfolge und Perspektiven des Antragstellers geben sowie alle persönlichen Daten enthalten.