Sportförderung

Fördermittel für Wittener Sportvereine durch den StadtSportVerband

Allgemeine Voraussetzungen

Zur Unterstützung ihrer Vereinsarbeit besteht für die Wittener Sportvereine, die dem StadtSportVerband Witten e.V. (SSV) angehören, die Möglichkeit auf verschiedenen Ebenen Zuschüsse zu erhalten. Maßgeblich sind die Sportförderrichtlinien des SSV vom 01.01.2024.
Nach Ziffer 1.2 der Sportförderrichtlinien sind für die Gewährung eines Zuschusses folgende allgemeine Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Verein muss mindestens zwei Jahre Mitglied im SSV, KreisSportBund Ennepe-Ruhr e.V. (KSB-EN) sowie in einem dem Landessportbund NRW e.V. (LSB) angeschlossenen Fachverband sein.
  • Der Verein sollte mindestens 30 Mitglieder haben.
  • Der Verein leistet aktive Jugendarbeit. Die Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Anteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahre 10% der Gesamtmitgliederzahl beträgt. Ausnahmen sind möglich bei Vereinen zur Förderung des Behinderten-, Senioren-,  Schieß- und Rehabilitationssports.
  • Die in den jeweils gültigen Förderrichtlinien des KSB-EN geforderten Mindestmitgliedsbeiträge für aktive Vereinsmitglieder dürfen nicht unterschritten werden. Diese betragen zurzeit 3,- € für Kinder, 4,- € für Jugendliche und 7,- € für Erwachsene

Sportförderungsrichtlinien des StadtSportVerbandes

 

Aufwandsentschädigung für Vereinsübungsleiter*innen

Zur Intensivierung des Übungsbetriebes können an Sportvereine Zuschüsse auf der Grundlage der vom Landessportbund NRW anerkannten Voraussetzungen gezahlt werden.

Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn der LSB einen Zuschuss an den Verein bewilligt. Die Zuschüsse werden im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die jeweilige Aufwandsentschädigung bemisst sich an der vom LSB zu Grunde gelegten Zuschusseinheit. Die Zahl der zustehenden Zuschusseinheiten richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Übungsstunden und Anzahl von Übungsleiter*innen.

Der Antragssteller muss seinen Mitgliederbestand im Rahmen der LSB Bestandserhebung des laufenden Jahres gemeldet haben. Antragssteller ohne aktuelle Bestandserhebungsmeldung können bei der Vergabe der Fördermittel nicht berücksichtigt werden.

Der Antrag ist über das Förderportal des Landessportbundes NRW zu stellen.

 

Fahrtkostenzuschüsse Deutsche Meisterschaften

Für die Teilnahme von Sportler*innen (bis zum 21. Lebensjahr) an Deutschen Meisterschaften Fahrtkostenzuschüsse bis zu 100 % bewilligt werden.

Für die Teilnahme an Qualifikationswettbewerben zu Deutschen Meisterschaften (Landesmeisterschaften o.ä.) können Fahrtkostenzuschüsse bis zu 50 % gewährt werden. Für die Teilnahme an Europameisterschaften und Weltmeisterschaften können Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden. Hierüber wird im Einzelfall entschieden.

Voraussetzung für die Förderung ist eine vorausgegangene Qualifikationsrunde. Internationale Deutsche Meisterschaften werden nicht gefördert.

Der Antrag ist formlos bis zum 1. Oktober mit folgenden Angaben an den SSV zu stellen: Austragungstermin, Zielort mit einfacher Entfernung und Anzahl der jugendlichen Teilnehmer*innen.

 

Förderung des Jugendsports

Der SSV fördert die Jugendarbeit in den Sportarten, die in dem zum Förderungskonzept für den Spitzensport des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gehörenden Katalog enthalten sind.

Gefördert werden können:

a) Mannschaftssportarten und
b) Individualsportarten
Eine Förderung ist nur nach a) oder b) möglich.

Maßgeblich sind die Richtlinien zur Sportförderung des Ennepe-Ruhr-Kreises. Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn an den KSB entsprechende Anträge gestellt und bewilligt worden sind. Die durch den KSB bewilligten Mittel werden maximal auf 100 % des Antragsvolumens aufgestockt.

Die Anträge sind bis zum 28. Februar des laufenden Jahres an den KSB zu stellen.

 

Anschaffung von neuen Sportgeräten

Für die Anschaffung von Sportgeräten, die ausschließlich der eigentlichen Sportausübung dienen, kann ein Zuschuss in der Regel bis zu 25 % der Anschaffungskosten gewährt werden, wenn der KSB sich ebenfalls an den Kosten beteiligt und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Zuschuss wird auf max. 5.000 Euro begrenzt.
Eine Mitbenutzung, der mit Hilfe des SSV angeschafften Geräte, durch Schulen kann verlangt werden, sofern dieses nach Art und Beschaffenheit der Geräte möglich ist. Weitergehende Bedingungen können im Bewilligungsbescheid festgelegt werden.

Anträge sind bis zum 30. September des laufenden Jahres an den SSV zu stellen. Die Anträge werden chronologisch nach Posteingang bearbeitet. Sollte ein Antrag im laufenden Jahr mangels Haushaltsmittel nicht bewilligt werden können, wird er im nächsten Kalenderjahr vorrangig bearbeitet.
Wird die beantragte Anschaffung nicht innerhalb von 6 Monaten, spätestens jedoch bis Ende des laufenden Jahres, nach Bewilligung umgesetzt, ist der Zuschuss hinfällig.

Sonderbestimmungen sind den Sportförderrichtlinien zu entnehmen.

 

Anschaffung von gebrauchten Sportgeräten

Für die Anschaffung von gebrauchten Sportgeräten können Zuschüsse von bis zu 50 % gewährt werden. Maximal werden jedoch 1.500,– Euro pro Antrag als Zuschuss gewährt.

 

Modernisierung von Sportstätten

Sportvereine mit eigenen oder angemieteten Sportanlagen (wirtschaftliche Trägerschaft) können Zuschüsse für einen Umbau und Ausbau, die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen.

Zuschüsse sind schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung
  • Maßnahmenbeschreibung
  • Finanzierungsplan

Über die jährlich bis zur Antragsfrist gesammelten Anträge entscheidet ein Gremium. Über die Zusammensetzung des Gremiums, entscheidet der Vorstand.
Es muss sichergestellt sein, dass der Antragssteller für mindestens fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme das Nutzungsrecht an der Sportstätte bzw. Einrichtung hat.
Wird mit der beantragten Maßnahme nicht innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung
begonnen, ist der Zuschuss hinfällig.

 

Leistungszentren und Leistungsstützpunkte

Für Leistungszentren und Leistungsstützpunkte, die vom Landessportbund anerkannt worden sind, können Zuschüsse gewährt werden

Zuschuss

pauschal

Zuschuss pauschal für Vereine mit eigenen oder angemieteten Sportanlagen
 Landesleistungsstützpunkt   1.000 €   2.000 €
 Landesleistungszentrum   1.500 €   3.000 €
 Bundesleistungsstützpunkt   2.000 €   4.000 €
 Bundesleitungszentrum   2.250 €   4.500 €

Der formlose Antrag ist bis zum 1. Oktober an den SSV zu stellen.

 

Ausbildung von Lizensierten Trainer*innen

Die Ausbildung von lizenzierten Trainern kann gefördert. Gefördert werden Lizenzen, die vom DOSB anerkannt sind, wie die Trainerausbildung (C, B und A), das Vereinsmanagement (VM-C) sowie Zertifikatsaus- und -fortbildungen.

  • C-Lizenz
    Die Kosten für die Ausbildung von lizenzierten C-Trainern werden auf Antrag bis maximal 250,– € pro Teilnehmer*in übernommen.
  • B-Lizenz
    Die Kosten für die Ausbildung von lizenzierten B-Trainern werden auf Antrag bis maximal 500,– € pro Teilnehmer*in übernommen.
  • A-Lizenz
    Die Kosten für die Ausbildung von lizenzierten A-Trainern werden auf Antrag bis maximal 750,– € pro Teilnehmer*in übernommen.
  • Sporthelfer-Ausbildung
    Die Kosten für die Ausbildung von Sporthelfern werden auf Antrag bis maximal 75,– pro Teilnehmer*in übernommen.

Die Zuschüsse werden an die Sportvereine gezahlt.

Voraussetzung für die Förderung:

  • Die Ausbildung ist von dem jeweiligen Fachverband oder Kreis- bzw. StadtSportBund durchzuführen.
  • Die Ausbildung muss vollständig abgeschlossen und bescheinigt sein.
  • Ein Zuschuss kann nach der abgeschlossenen Ausbildung in dem laufenden Jahr beantragt werden.

 

Lizenzverlängerungen

Die Fortbildung bereits lizenzierter Trainer wird gefördert.

  • C-Lizenz
    Die Kosten für die Fortbildung von lizenzierten C-Trainern werden auf Antrag bis maximal 100,– € pro Teilnehmer*in übernommen.
  • B-Lizenz
    Die Kosten für die Fortbildung von lizenzierten B-Trainern werden auf Antrag bis maximal 200,– € pro Teilnehmer*in übernommen.
  • A-Lizenz
    Die Kosten für die Fortbildung von lizenzierten A-Trainern werden auf Antrag bis maximal 300,– € pro Teilnehmer*in übernommen.

Die Zuschüsse werden an die Sportvereine gezahlt.

Voraussetzung für die Förderung:

  • Die Ausbildung ist von dem jeweiligen Fachverband oder Kreis- bzw. StadtSportBund durchzuführen.
  • Die Fortbildung muss vollständig abgeschlossen und bescheinigt sein.
  • Ein Zuschuss kann nach der abgeschlossenen Fortbildung in dem laufenden Jahr beantragt werden.

 

Ausbildungsprojekte

Weitere Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Vereinsmanager*in-C, Schieds- und Kampfrichter*in) können vom StadtSportVerband gefördert werden, wenn sie nachfolgende Kriterien erfüllen:

  • Die Ausbildung muss nach den Ausbildungsrichtlinien des Landessportbundes, des Kreissportbundes oder der Fachverbände/ Fachschaften im StadtSportVerband erfolgen.
  • Über die Auszahlung eines Zuschusses wird im Gremium des SSV entschieden.