Sport-Dialog | „Sportjahr 2024“
Unter dem Motto „Vereine kommen in den Austausch“, bietet sich beim Sport-Dialog die Möglichkeit, mit dem StadtSportVerband und anderen Vereinsvertretern ins Gespräch zu kommen.
Was ist für 2024 geplant oder angedacht – wo ergeben sich Kooperationen?
Wie kann die Sichtbarkeit des Wittener Sports verbessert werden?
Welche Veranstaltungen und Projekte sollten 2024 umgesetzt werden?
Dies sind nur beispielhafte Fragestellungen, zu denen wir uns beim nächsten Sport-Dialog austauschen können.
Wir laden dazu ein, am 4. März um 18.00 Uhr zum Thema „Sportjahr 2024“ im Vereinsheim des Wittener Turnverein 1877 e.V. miteinander und mit dem StadtSportVerband ins Gespräch zu kommen.
Zur Vorbereitung des Treffens, bitten wir um Anmeldung bis zum 28.02.2024 über: ssv(at)stadt-witten.de
Calisthenics-Schulung für Übungsleitungen der Sportvereine
Mit der neu errichteten Calisthenicsanlage am Jahnsportplatz ergibt sich für alle Wittener Sportvereinen die Möglichkeit, ihr Sport- und Bewegungsangebot zu erweitern. Die neue
Anlage bietet die Möglichkeit, ein Training unter freiem Himmel auszuüben und sich dabei an der frischen Luft zu bewegen.
Durch einzelne Trainingsgeräte und einen Calisthenicscube ergeben sich Trainingsmöglichkeiten für jedes Fitnesslevel. Von Klimmzugstangen über Squat-Plattformen und Dip-Bars bis hin zur Slackline, Rumpf- und Rückentrainer etc. stehen verschiedene Stationen und Übungen zur Verfügung.
Inhalte der Schulung
Die Schulung richtet sich an Übungsleitungen der Sportvereine und Vereinsmitglieder, die sich anschließend als Übungsleiter*innen im Verein engagieren möchten.
Sie bietet eine Einführung in die wichtigsten Basics und Begriffe des Calisthenics-Sports und eignet sich daher für Einsteiger mit oder ohne Vorerfahrung.
Während der Schulung lernen die Übungsleitungen die richtigen Übungen, Techniken und Hilfestellungen. Sie erfahren, wie man die Übungen an verschiedene Fitnesslevels anpasst, um ein neues Bewegungsangebot in den Vereinen zu etablieren.
Termin:
18. April 2024 | 17.00 – 20.00 Uhr (Basics)
22. April 2024 | 17.00 – 20.00 Uhr (Erweiterung)
Anmeldung über ssv(at)stadt-witten.de
Diese Schulung bieten wir den Sportvereinen für Ihre Übungsleitungen kostenlos an.
Techniker Verfügungsfonds
Förderung von Mikroprojekten zur Gesundheitsförderung
Die Stadt Witten und die Techniker Krankenkasse (TK) wollen die Gesundheitsförderung in der Stadt stärken. Im Jahr 2024 stellt die TK der Stadt Witten einen Verfügungsfonds in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung. Dieser Fonds ist speziell dafür vorgesehen, Mikroprojekte im Bereich der Gesundheitsförderung (Ernährung, Bewegung, Stressreduktion, Gewaltprävention, …) zu unterstützen.
Die Mittel sollen möglichst schnell und unbürokratisch bei den Zielgruppen ankommen. Art und Inhalte der geförderten Projekte können sehr vielfältig sein: Das kann ein Projekt zur Bewegungsförderung sein, eine Schulung von Multiplikatoren, ein Schwimmkurs für Nichtschwimmer und vieles mehr.
Genaue Informationen zu den Förderkriterien gibt es ab sofort bei der zuständigen städtischen Koordinierungsstelle (Klaus Völkel, Dezernat 1) unter StabsstelleAGTU(at)stadt-witten.de und unter der Durchwahl 02302/581-1701.
Die Anträge können seit dem 1. Februar 2024 bei der Stabsstelle eingereicht werden.
Sportlerehrung
Am 23.02.2024 ehren wir in der Fritz-Husemannhalle mehr als neunzig Sportlerinnen und Sportler und haupt- und ehrenamtliche Vertreter verschiedener Sportvereine.
Für hervorragende sportliche Leistungen und besonderes bürgerschaftliches Engagement überreichen Vertreter*innen der Stadtwerke, der Stadt Witten und der Sparkasse wieder Ehrenzeichen und Ehrenurkunden.
Das bunte Programm wird von Wittener Sportvereine gestaltet und verspricht einen abwechslungsreichen und unterhaltsamen Abend.
Vereinsvertreter, Sportlerinnen und Sportler und Sportbegeisterte Zuschauer sind herzlich eingeladen, gemeinsam mit uns die herausragenden Leistungen zu feiern.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine kostenlose Eintrittskarte erforderlich, die unter ssv(at)stadt-witten.de oder unter der Telefonnummer 02302/581-2350 bestellt werden kann.
Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste und einen unvergesslichen Abend!
Einlass: 18.00 Uhr | Beginn: 18.30 Uhr
Veranstaltungsort: Fritz-Husemann Sporthalle Ardeystraße 98, 58452 Witten
Schulung „Prävention sexualisierter Gewalt“
Das Thema „Kindeswohlgefährdung – Sexualisierte Gewalt im Sport“ betrifft den gesellschaftlichen Querschnittsbereich. Es ist unser Schutzauftrag als Verbände und Vereine sowie als Trainerinnen und Trainer, eine gewaltfreie Atmosphäre im Verein zu schaffen, die Mitglieder und Mitarbeiter*innen für das Thema sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen im Sport aufzuklären und zu sensibilisieren.
Da sich der StadtSportVerband Witten gegen jegliche Form der Gewalt im Sport ausspricht, veranstalten wir auch 2024 wieder Schulungen zum Thema „Prävention (sexualisierter) Gewalt“.
Diese Schulung richtet sich u.a. an Vorstände, Abteilungs- und Übungsleitungen.
Schulungstermine 2024
14. März | 20. Juni | 7. November
Anmeldung
Unter Berücksichtigung folgender Angaben, über: ssv(at)stadt-witten.de.
- Wunschtermin
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Vereinsname (ggf. Funktion)
- E-Mailadresse
Die Schulungen ist kostenlos und beinhaltet die Möglichkeiten zur Lizenzverlängerung Vereinsmanager/-in C mit 4 LE.
Assistenzhunde
Die Stadt Witten hat beschlossen, der Kampagne „Assistenzhund willkommen!“ beizutreten, um darauf aufmerksam zu machen, dass Assistenzhunde auch in öffentlich zugänglichen Anlagen und Einrichtungen Zutritt haben sollten, wo Hunden der Zutritt eigentlich untersagt ist.
Assistenzhunde sind Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderungen wichtige Aufgaben im Alltag ermöglichen und ihnen Unabhängigkeit und Lebensqualität verleihen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt die Kampagne, um die Öffentlichkeit über Assistenzhunde und ihre wichtige Arbeit zu informieren. Menschen in Begleitung von Assistenzhunden darf grundsätzlich der Zugang zu öffentlichen Orten und Transportmitteln nicht verwehrt werden, und bei Verweigerung des Zutritts kann eine Benachteiligung gemäß § 7 Absatz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegen. Das Zutrittsrecht gilt für öffentlich zugängliche Gebäude und Anlagen sowie für die Privatwirtschaft und Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Das Zutrittsrecht gilt auch für Sportanlagen und Schwimmbäder. Die Nassbereiche sind allerdings davon ausgenommen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sportland NRW Pfotenpiloten