„Förderung der Übungsarbeit“ & „1000×1000“

Förderung der Übungsarbeit

Das Land NRW stellt auch in diesem Jahr unverändert 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit zur Verfügung. Anträge können ab sofort bis zum 31.05.2024 gestellt werden

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.

Förderrichtlinie


Landesprogramm 1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein

Für das Landesprogramm 1000×1000 stehen in diesem Jahr 1,25 Mio. Euro zur Verfügung, wobei 200.000 Euro für Maßnahmen im Schwerpunkt Inklusion vorrangig kontingentiert sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  1. Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  2. Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  3. Integration
  4. Inklusion
  5. Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  6. Sport der Älteren
  7. Der Sportverein gegen Einsamkeit
  8. Gesundheitssport
  9. Nachhaltigkeit im Sport(verein)

Eine Übersicht von beispielhaften Maßnahmen finden Sie hier.

 

Bei Rückfragen ist auch das Team des Landessportbundes NRW erreichbar über 0203/7381-900 oder uebungsarbeit@lsb.nrw bzw. 1000×1000@lsb.nrw